Haftpflicht

Haftlfficht – Modellhubschrauber die in Deutschland den Luftraum nutzen unterliegen einer Versicherungspflicht. Nach dem Gesetz beginnt der Luftraum einen gedachten Millimeter über dem Boden wenn man sich im Freien befindet. Ob sich der Luftraum über einem Privatgrundstück oder Öffentlichem Grund befindet ist dabei erst mal unerheblich. Die Luft in geschlossenen Räumen ist kein Luftraum in diesem Sinne. Egal wie klein das Modell ist, es benötigt also, wenn es draußen fliegt eine Haftpflichtversicherung. Viele-Privat Haftpflicht-Versicherungen enthalten zwar einen Passus, das Modellflugzeuge bis zu einem bestimmten Gewicht mit versichert sind, jedoch häufig mit der Einschränkung, „wenn keine Versicherungspflicht besteht“ da für unsere Modellhubschrauber aber eine Versicherungspflicht besteht. Muss dafür fast immer eine gesonderte Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Am bequemsten geht dies über eine Einzelmitgliedschaft im DMFV. Achtung eine Zusatzversicherung nach Form II (~ 15,- € pro Jahr) ist eigentlich immer erforderlich.

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